Hallo,
du bist hiermit herzlich zur nächsten „Sitzung der FS Elektrotechnik“ eingeladen.
Alle Studierenden der zugeordneten Studiengänge1 sind Mitglieder der FachbereichSvertretung (umgangssprachlich „Fachschaft“ oder eben kurz „FS“) und haben automatisch ein Stimmrecht auf deren (also ihren eigenen) Sitzungen.
nächste Termine
Jeweils um 16:00 Uhr, außer es ist anders angegeben. Sitzungsort ist jeweils der Aufenthalts- und Lernraum oder das danebenliegende Büro der Westfachschaften (Raum 45.3.103, Uni West, Ulm).
Nächste Sitzung entsprechend im Kalender (online, siehe unten)
Es gibt auch eine Übersicht über weitere Sitzungstermine an der uulm.
Protokolle
Sammlung:
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Frühere Sitzungen wurden nicht veröffentlicht. Wenn ihr Interesse an bestimmten Informationen daraus habt, kommt einfach im Fachschaftsbüro vorbei und fragt einen der dort Anwesenden oder schreibt uns.
Zusätzliche Informationen
Neben gewissen Pflichten, z.B. die semesterweisen Beiträge (aktuell 19 €) zu entrichten, habt ihr auch einige Rechte. So z.B. das Stimmrecht auf den „Fachschaftssitzungen“, mit dem ihr den Einfluss der Studierenden auf die restliche Universität mitbestimmen könnt; oder eben über die Verwendung des Teils des Geldes (aus den Beiträgen), der eurer FachbereichSvertretung zugewiesen wird.
Außerdem hat natürlich jeder Eingeschriebene das aktive und passive Wahlrecht bei den Gremienwahlen im Sommersemester (StudierendenParlament, FachschaftenRat, Senat).
Interessant ist evtl. auch das „Recht auf Information“, das jedem Studierenden über die Vorgänge in der StudierendenVertretung, also auch in der „Fachschaft“, zusteht. Also einfach mal nachfragen, wenn ihr was wissen wollt.
Diese und weitere Maßgaben für die StudierendenVertretung sind in der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Ulm festgelegt. Für die Fachschaftssitzungen finden sich insbesondere in §9 („FachbereichSvertretung (FS)“) die wichtigsten Grundlagen:
Alle Studierenden der Fächer sind Mitglieder der FachbereichSvertretung (intern „FS“ oder „Fachschaft“2 genannt) und haben eine Stimme auf den Sitzungen.
- Eine Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Stimmberechtigte anwesend sind und korrekt eingeladen wurde (Absatz (6)).
Einladung und Protokolle der Sitzungen müssen für die Studierenden der FachbereichSvertretung öffentlich gemacht werden (Absatz (5) und (7)). Dazu wird diese Webseite (http://fs-et.de/Sitzungen) genutzt. Sollten besonders wichtige Themen anstehen, wollen wir euch Studierende auch kurz per E-Mail informieren.
Fußnoten:
Bachelor- und Masterstudiengänge „Elektrotechnik“ und „Informationssystemtechnik“, Masterstudiengänge „Communications Technology“ und „Energy Science and Technology“, vgl. Anhang A der Organisationssatzung (1)
Offiziell (im Landeshochschulgesetz) ist der Begriff „Fachschaft“ als die Gesamtheit aller Studierenden einer Fakultät definiert. (2)